Bauverwaltung
Leiter der Bauverwaltung
Alexander Weiß, Verwaltungsfachwirt
Zimmer 0.9 im Erdgeschoss
Tel. 08664/9886-42
alexander.weiss (at) chieming.de
Sachbearbeiterin
Elvira Stähr, Verwaltungsangestellte
Zimmer 0.9 im Erdgeschoss
Tel. 08664/9886-41
elvira.staehr (at) chieming.de
Sachbearbeiterin
Anna Stöllner, Verwaltungsangestellte
Zimmer 0.9 im Erdgeschoss
Tel. 08664/9886-43
anna.stoellner (at) chieming.de
Zuständigkeiten
Anfragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken
Bauanträge
Baugebietserschließung
Bauleitplanung
Bauland für Einheimische
Bebauungsplan
Breitbandausbau
Flächennutzungsplan
gemeindliche Wasserversorgungsanlage
Gewässer III. Ordnung
Natur- und Landschaftsschutz
Ortsbeschilderung
Ortskanalisation
Ortsumgehung
Parkausweise für Schwerbehinderte
Pflege der gemeindlichen Internetseite
Straßenreinigung
Straßen und Wege
Systembetreuung (EDV, IT)
Unterhalt und Bau von Gemeindestraßen
verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Verkehrsüberwachung
Vorkaufsrecht prüfen
Winterdienst
Bauvordrucke und Anträge zur Wasserversorgung
Änderung des Bebauungsplanes (Antrag)
Anschluss an die Kanalisation (Antrag)
Anschluss an die Wasserversorgung Chieming (Antrag)
Anschluss an die Wasserversorgung Mühlener Gruppe (Antrag)
Baubeginnanzeige für den Kanalhausanschluss
Fertigstellungsanzeige zum Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung
Vermessungsauftrag
Bauantragsformulare der Obersten Baubehörde
Antrag auf Bezug von Wasser für vorübergehende Zwecke (Hydrantenentnahme)
Formulare zu verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO, Arbeiten im Straßenraum (Antrag)
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (Antrag)
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO für eine übermäßige Straßenbenutzung (Antrag)
Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO (Antrag)
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Antrag)
Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund (Antrag)
Bauleitplanung
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming südlich des Ortsteils Eglsee
Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss mit Auslegung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
1. Änderung der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Gemeindeteil „Manholding“
Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss mit Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Traunschlacht-Wolfsgrube"
Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss und Ankündigung der Befliegung mittels Vermessungsdrohne
Ortsumgehung Chieming
Am 09.11.2015 wurde im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung die Erweiterte Voruntersuchung zum Neubau der St 2096 – Ortsumfahrung Chieming durch das Staatliche Bauamt vorgestellt. Bei der Vorstellung wurden 4 Varianten, welche sich lediglich bei der Trassierung südlich von Chieming unterscheiden, präsentiert. Die im Flächennutzungsplan der Gemeinde und im aktuell gültigen 7. Ausbauplan für Staatsstraßen eingetragene Trasse wurde bei der erweiterten Voruntersuchung des Staatlichen Bauamtes bereits frühzeitig ausgeschlossen.
Da die Ortsumfahrung Chieming sich in der 1. Dringlichkeit – Reserve befindet, kann mit einer planerischen und baulichen Umsetzung nicht vor 2021 bis 2025 gerechnet werden. Dennoch besteht die Möglichkeit die Realisierung durch eine Übernahme einer planerischen und / oder baulichen Sonderbaulast durch die Gemeinde, voranzutreiben.
Im Anschluss zur Bürgerinformationsveranstaltung zur Ortsumfahrung wurde durch das Ing.-Büro Ingevost eine Bürgerbefragung zur Übernahme der Sonderbaulast für die Trasse aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde und dem aktuell gültigen 7. Ausbauplan für Staatsstraßen, durchgeführt. Nach Auswertung der Fragebögen konnte keine eindeutige Aussage getroffen werden, da die Zustimmungen bei 49,1 % und die Ablehnung bei 48,1% lagen.
Um eine größere Akzeptanz für eine Ortsumfahrung erzielen zu können, wurde am 02.05.2017 in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung der Beschluss gefasst, dass das Ing.-Büro ing Traunreut weitere Trassen im Rahmen einer Studie untersuchen und die vom Staatlichen Bauamt vorgestellte Wunschvariante optimieren soll. Zudem wurde eine schalltechnische Untersuchung von der Firma Accon GmbH aus Greifenberg erstellt. Es wurde untersucht, welche Geräuschbelastung durch Verkehrsgeräusche der bestehenden Staatsstraße 2096 derzeit (Status Quo) und in Zukunft ohne (Prognose Nullfall) und mit (Prognose Planfall) Ortsumfahrung zu erwarten ist.
Die Ergebnisse der erweiterten Variantenstudie mit der Variante aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde und dem aktuell gültigen 7. Ausbauplan für Staatsstraßen, 3 zusätzlichen Varianten und der optimierten Variante des Staatlichen Bauamtes wurden vom Ing.-Büro ING Traunreut in der öffentlichen Sitzung am 23.01.2018 vorgestellt und erläutert.
Nachfolgend die Unterlagen zum Download:
Präsentation des Ing.-Büros ING Traunreut vom 23.01.2018
Untersuchung vom 27.07.2017 des Ing.-Büros ING Traunreut
- Übersichtsplan Varianten
- Bericht
- Kosten
- Längsschnitt Variante 1
- Längsschnitt Variante 2
- Längsschnitt Variante 3
- Längsschnitt Variante 4
- Längsschnitt Variante 5
Schallgutachten der Firma Accon GmbH vom 06.09.2017
Ergebnis der Bürgerbefragung
Ergebnis der Auswertung der textlichen Anmerkungen auf den Fragebögen
Bürgerbefragung bis 24.11.2015
Presseinfo
Ablaufplan
Informationsblatt
Anschreiben Bürgermeister
Bürgerinformationsveranstaltung am Montag, 09.11.2015 in der Aula der Mittelschule in Chieming
Präsentation des Staatlichen Bauamtes Traunstein
Präsentation des Ingenieurbüros INGEVOST
weitere Informationen zur geplanten Ortsumgehung:
Präsentation des Staatlichen Bauamtes Traunstein aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2013
Ergebnisse der Untersuchung zu den verkehrlichen Wirkungen (Bestandsaufnahme) durch das Ingenieurbüro INGEVOST, Planegg vom Oktober 2014
Ergebnisse der Untersuchung zu den verkehrlichen Wirkungen einer Ortsumgehung durch das Ingenieurbüro INGEVOST, Planegg vom August 2015
erweiterte Voruntersuchung zur Ortsumgehung (Variante 1) des Staatlichen Bauamtes Traunstein vom 31.03.2015
Änderungen bei der Betriebsführung der gemeindlichen Abwasserentsorgung
Seit 01.04.2013 wurde folgender Teil der Betriebsführung der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage auf den Abwasser- und Umweltverband Chiemsee übertragen:
- Vorhalten eines 24-Stunden-Rufbereitschaftsdienstes einschl. Einsatz zur Störungsbehebung
- Ausführung von Reparaturarbeiten einschließlich Ersatzteilbeschaffung an den Pumpwerken und Sonderbauwerken in Eigenleistung
- Beschaffung von Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen der Pumpenreparatur und – wartung
- wöchentliche Kontrolle und jährliche Inspektion der Pumpenanlagen nach Herstellerangaben
Notrufnummer für Störfälle in der Abwasserbeseitigung
0172/8442152 oder 0172/8442153
Straßenbaumaßnahme Theresienstraße
In der Anliegerbesprechung am 22.10.2009 wurde der Vorentwurf vom 23.06.2009 des Ing.-Büros ING Traunreut GmbH aus Traunwalchen vorgestellt. Der Planentwurf sieht eine Straßenbreite mit 5 m, einem Bankett mit 0,50 m auf der Westseite und einem Gehweg mit einer Breite von 1,50 m auf der Ostseite vor.
Lageplan Teil Nord
Lageplan Teil Süd
Regelquerschnitte mit 3 Varianten
Kostenschätzungen
Von den Anliegern wurden daraufhin zusammengefasst folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:
- es wird kein Gehweg erwünscht
- die Straßenbreite soll reduziert werden
- der Einzeiler auf der höheren Straßenseite ist nicht erforderlich
- bei den Wasserleitungsarbeiten wurde schlechtes Material verfüllt
- der Unterbau entlang der Kanaltrasse wurde schlecht verdichtet
- von den Anliegern wurde das südliche Teilstück in Eigenregie selbst errichtet und Kosten für die Asphaltierung übernommen.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2011 wurde über die Anregungen und Bedenken der Anlieger beraten und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Die Anregungen und Bedenken wurden dabei so weit wie möglich berücksichtigt und festgelegt, das Ing.-Büro mit einer bestandsorientierten Fortschreibung des Planentwurfs zu beauftragen. Des Weiteren sollen die Anlieger erneut beteiligt werden.
Der Planentwurf wurde bereits im April 2011 fortgeschrieben. Wegen der Schwierigkeiten beim Ausbau der Stötthamer Straße in Chieming wurde das Vorhaben in der Theresienstraße zunächst zurückgestellt. Der nun vorliegende bestandsorientierte Planentwurf in der Fassung vom 21.04.2011 sieht keinen Gehweg vor und die Breite der Fahrbahn beträgt 5 m von der Laimgruber Straße bis zur ersten Einmündung der Ortsstraße Weisskreuzäcker mit beiderseitigen Banketten. Im übrigen südlichen Bereich der Theresienstraße ist eine Fahrbahnbreite von 5,50 m geplant.
Lageplan Teil Nord
Lageplan Teil Süd
Regelquerschnitte
Kostenschätzung
Die nun vorgesehene gesamte Straßenbreite beträgt zwischen 6 m und 6,50 m und bleibt gegenüber dem Bebauungsplan (8 m) und der Planung mit dem Gehweg (7m) deutlich zurück. Aufgrund der zahlreichen Grundstückseinfahrten kann auf den Einzeiler auf der höheren Straßenseite nicht verzichtet werden. Bezüglich des vorhandenen Unterbaus in und außerhalb der Leitungstrassen wird bei Beginn der Bauarbeiten eine geotechnische Untersuchung durchgeführt.