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Gemeindeorgane Chieming (2008-2014)

Gemeindeorgane sind der Erste Bürgermeister und der Gemeinderat. Der Gemeinderat ist zur Behandlung von Angelegenheiten zuständig, soweit nicht ein beschließender Ausschuss bestellt ist oder der Erste Bürgermeister kraft eigener Zuständigkeit entscheidet.

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